AGB
Stand: 22.07.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen der FleetFeat GmbH
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge über die Vermittlung und Erbringung mobiler Fahrzeug- und Flottenservices, die über die Plattform der FleetFeat GmbH (Bullachstraße 30, 82256 Fürstenfeldbruck, Amtsgericht München, HRB 315048, „fleetfeat") — erreichbar unter fleetfeat.de sowie über zugehörige Web-/App-Oberflächen — geschlossen werden.
(2) fleetfeat richtet sein Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde"). Mit der Buchung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Sonderregelungen für Verbraucher enthält § 14.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, fleetfeat stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn fleetfeat in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Begriffe: Plattform = die von fleetfeat betriebene Web-/App-Umgebung; Kunde = der Auftraggeber (Unternehmer); Dienstleister = von fleetfeat geprüfter, beauftragter Subunternehmer, der die Services als Erfüllungsgehilfe von fleetfeat ausführt; Service = die gebuchte Fahrzeug-/Flottendienstleistung (z. B. Reinigung, Aufbereitung).
§ 2 Rollen und Vertragskonstruktion (Variante B)
(1) fleetfeat ist gegenüber dem Kunden Vertragspartner und Leistungserbringer. Der Service-Vertrag kommt ausschließlich zwischen fleetfeat und dem Kunden zustande. fleetfeat stellt dem Kunden die volle Vergütung in Rechnung.
(2) fleetfeat erbringt die Services durch sorgfältig ausgewählte, geprüfte Dienstleister als Subunternehmer. Zwischen Kunde und Dienstleister kommt kein Vertragsverhältnis zustande. fleetfeat steht für das Verschulden seiner Dienstleister wie für eigenes Verschulden ein (§ 278 BGB), vorbehaltlich der Haftungsregelung in § 11.
(3) fleetfeat ist berechtigt, den ausführenden Dienstleister nach Verfügbarkeit, Nähe und Qualität auszuwählen und — auch nach Buchung — zu wechseln, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und die Leistung unberührt bleibt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Dienstleister besteht nicht.
§ 3 Plattform-Nutzung, Registrierung, Konto
(1) Die Buchung setzt ein Plattform-Konto voraus. Der Kunde macht bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben und hält diese aktuell.
(2) Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht missbräuchlicher Nutzung informiert der Kunde fleetfeat unverzüglich und ändert sein Passwort.
(3) fleetfeat kann die Freischaltung ohne Angabe von Gründen ablehnen sowie Konten bei begründetem Missbrauchsverdacht oder erheblichem Vertragsverstoß sperren.
§ 4 Vertragsschluss, Buchungsprozess
(1) Die Darstellung der Services auf der Plattform ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Mit Absenden der Buchung („zahlungspflichtig buchen" o. ä.) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Service-Vertrages zu den angezeigten Preisen ab und akzeptiert diese AGB sowie die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung.
(3) Der Vertrag kommt erst mit der Buchungs-/Auftragsbestätigung durch fleetfeat (per E-Mail oder in der Plattform) zustande. Eine reine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. fleetfeat kann ein Angebot innerhalb von 48 Stunden annehmen.
(4) Vor Absenden kann der Kunde seine Eingaben prüfen und korrigieren. Der Vertragstext wird im Kundenkonto gespeichert und ist dort abrufbar.
§ 5 Leistungsbeschreibung, Leistungserbringung
(1) Umfang und Inhalt des Service ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Buchungsprozess (Service-/Paketauswahl, Fahrzeugklasse, Zustand/Verschmutzungsgrad). Abbildungen und allgemeine Beschreibungen dienen der Veranschaulichung und sind keine Beschaffenheitsgarantie.
(2) Leistungen werden mobil am vereinbarten Ort und Termin durch den Dienstleister erbracht. fleetfeat schuldet eine fach- und sorgfältige Ausführung nach dem üblichen Standard mobiler Fahrzeugaufbereitung; technisch bedingte Grenzen (z. B. nicht entfernbare Altschäden, eingebrannte Verunreinigungen) stellen keinen Mangel dar.
(3) Soweit der Service eine Erfolgskomponente enthält (werkvertraglich, z. B. Aufbereitung), gilt § 9 (Abnahme). Reine Tätigkeitsleistungen unterliegen dem Dienstvertragsrecht.
§ 6 Preise, Anfahrt, Umsatzsteuer
(1) Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung angezeigten Preise.
(2) Anfahrtskosten werden — soweit anfallend — zusätzlich nach der im Buchungsprozess angezeigten Staffel berechnet.
(3) Verschmutzungs-/Zustandszuschläge (z. B. starke Verschmutzung, Tierhaare) werden gemäß der bei Buchung angezeigten Regelung erhoben. Erweist sich der tatsächliche Zustand vor Ort als erheblich abweichend, kann fleetfeat einen angemessenen, vorab kommunizierten Zuschlag verlangen oder die Leistung einvernehmlich anpassen.
(4) Preisänderungen berühren bereits bestätigte Buchungen nicht.
§ 7 Zahlung, Verzug
(1) fleetfeat stellt dem Kunden die volle Vergütung in Rechnung. Die Zahlung erfolgt über die auf der Plattform bereitgestellten Zahlungswege bzw. — bei B2B-Rahmenkunden — per Rechnung mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
(2) Bei Zahlungsverzug ist fleetfeat berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz für Entgeltforderungen gegenüber Unternehmern) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB (40 €) zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
(3) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 8 Termine, Anfahrt, Service-Level (SLA), Mitwirkung
(1) Vereinbarte Termine sind, soweit nicht ausdrücklich als Fixtermin bezeichnet, Plan-Termine. fleetfeat bemüht sich um pünktliche Ausführung im vereinbarten Zeitfenster.
(2) Konkrete Service-Level (Reaktions-/Ausführungszeiten, Verfügbarkeit, Reporting) für Flotten-/Rahmenkunden ergeben sich aus einer gesonderten SLA-/Rahmenvereinbarung; im Konfliktfall geht diese diesen AGB vor.
(3) Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort frei zugänglich ist (rundum ausreichend begehbar); erforderliche Schlüssel/Zugangsmittel bereitgestellt werden und das Fahrzeug von Wertgegenständen und losem Inventar geräumt ist; bei Innenreinigung der Zugang zum Innenraum ermöglicht wird; soweit für den Service erforderlich, Strom- und/oder Wasseranschluss verfügbar ist (zuvor abgefragt); bei Tiefgaragen/fremden Grundstücken die Genehmigung des Verfügungsberechtigten vorliegt.
(4) Wartezeit/No-Show: Ist die Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchführbar (Fahrzeug nicht auffindbar/zugänglich, Mitwirkung fehlt, Wartezeit über 30 Minuten), ist fleetfeat zur Berechnung der vereinbarten Vergütung sowie der Anfahrtskosten berechtigt; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
§ 9 Foto-Nachweis, Dokumentation, Abnahme
(1) fleetfeat dokumentiert die Leistung in der Regel durch Foto-Nachweis/Proof-of-Service und stellt diese Dokumentation dem Kunden über die Plattform (Vehicle Passport) bereit.
(2) Soweit werkvertragliche Elemente vorliegen, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde sie vor Ort bestätigt oder nicht innerhalb von 24 Stunden nach Bereitstellung des Leistungsnachweises eine Rüge in Textform erhebt. Auf diese Wirkung wird der Kunde gesondert hingewiesen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 10 Stornierung, Terminverschiebung (B2B)
(1) Der Kunde kann eine Buchung über die Plattform absagen oder verschieben. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung im Verhältnis zum Terminbeginn:
- mehr als 48 Stunden vor Terminbeginn: kostenfrei;
- 24 bis 48 Stunden vorher: 50 % der Netto-Vergütung;
- weniger als 24 Stunden vorher / No-Show (§ 8 Abs. 4): 100 % der Netto-Vergütung.
(2) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich das Entgelt entsprechend. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
(3) Eine kostenfreie Terminverschiebung ist bis 48 Stunden vor Terminbeginn möglich; danach gelten die Sätze aus Absatz 1 entsprechend.
(4) fleetfeat kann eine Buchung absagen, wenn die Ausführung aus von fleetfeat nicht zu vertretenden Gründen unmöglich/unzumutbar ist (z. B. ungeeignete Witterung bei Außenleistungen, höhere Gewalt, Ausfall des Dienstleisters ohne Ersatz). In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge für die nicht erbrachte Leistung erstattet; weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen vorbehaltlich § 11 nicht.
§ 11 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) fleetfeat haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, im Rahmen übernommener Garantien sowie nach zwingendem Recht (insb. Produkthaftungsgesetz).
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet fleetfeat nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von fleetfeat ausgeschlossen. Insbesondere haftet fleetfeat nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall, soweit nicht Abs. 1 greift.
(4) Schäden am Fahrzeug: Für Schäden, die fleetfeat oder seine Dienstleister bei der Leistungserbringung schuldhaft am Fahrzeug verursachen, haftet fleetfeat nach Maßgabe der Abs. 1–3. fleetfeat unterhält zur Absicherung eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und verpflichtet seine Dienstleister vertraglich zu eigenem, angemessenem Versicherungsschutz (siehe Dienstleister-AGB). Bestehende Vorschäden/Altschäden, prozessbedingt unvermeidbare Üblichkeiten sowie verdeckte Vorschäden sind — soweit nicht schuldhaft verursacht — von der Haftung ausgenommen; der dokumentierte Zustand vor Leistungsbeginn (Foto-Nachweis) ist hierfür maßgeblich.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister von fleetfeat.
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 12 Gewährleistung / Mängel
(1) Bei mangelhafter Leistung kann der Kunde Nacherfüllung (erneute/nachgebesserte Ausführung) verlangen. fleetfeat ist berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu wählen.
(2) Der Kunde rügt offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Leistung bzw. Bereitstellung des Leistungsnachweises in Textform (§ 9 Abs. 2); bis zur Prüfung ist der beanstandete Zustand möglichst zu erhalten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass gegenüber Unternehmern § 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht) Anwendung findet, soweit einschlägig.
(3) Schadensersatzansprüche wegen Mängeln richten sich nach § 11.
§ 13 Höhere Gewalt
Wird fleetfeat durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare, nicht von fleetfeat zu vertretende Ereignisse (z. B. Naturereignisse, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Vorleistungen, extreme Witterung) an der Leistung gehindert, ruhen die betroffenen Pflichten für die Dauer und im Umfang der Störung. Ein Ersatztermin wird angeboten. Ein Schadensersatzanspruch entsteht hieraus nicht.
§ 14 Sonderregelungen für Verbraucher
Diese AGB gelten in der vorliegenden Fassung ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (B2B). Verbraucherspezifische Regelungen (insbesondere Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Wertersatz und Muster-Widerrufsformular) sind in dieser Fassung nicht anwendbar. Sollte fleetfeat sein Angebot künftig für Verbraucher öffnen, werden die entsprechenden Regelungen vor einer B2C-Öffnung ergänzt und gesondert einbezogen.
§ 15 Datenschutz
fleetfeat verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO und der gesondert veröffentlichten Datenschutzerklärung (abrufbar unter fleetfeat.de/datenschutz). Diese informiert über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung sowie die Betroffenenrechte.
§ 16 Laufzeit und Kündigung bei Service-/Wartungsplänen
(1) Für wiederkehrende Service-/Wartungspläne (Abo/Intervall) gilt die im jeweiligen Plan vereinbarte Laufzeit. Ohne abweichende Vereinbarung beträgt die Laufzeit 12 Monate mit Verlängerung um jeweils 12 Monate, falls nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 17 Urheber- und Leistungsschutzrechte
(1) fleetfeat behält sich alle Rechte an den im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Inhalten vor, insbesondere an Fotos, Dokumentationen, Berichten, dem Vehicle Passport und sonstigen Unterlagen.
(2) Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung der Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten für eigene Zwecke im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit.
(3) Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte, insbesondere deren Veröffentlichung oder Vervielfältigung, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von fleetfeat nicht zulässig.
(4) Soweit der Kunde fleetfeat eigene Inhalte (z. B. Logos, Marken, Bilder) zur Verfügung stellt, räumt er fleetfeat ein einfaches, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht ein, diese Inhalte im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden.
(5) Der Kunde garantiert, dass er über die zur Verfügung gestellten Inhalte die notwendigen Rechte verfügt und diese nicht gegen Rechte Dritter verstoßen.
§ 18 Änderungsvorbehalt
fleetfeat kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht vor dem vorgeschlagenen Wirksamwerden in Textform widerspricht; hierauf und auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch ist fleetfeat berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Wirksamwerden ordentlich zu kündigen.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — München. fleetfeat ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.
(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.