Wechselvereinbarung

Version 1.0 — Stand: 07.09.2026

Wechselvereinbarung

Anlage 2 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FleetFeat GmbH — Vertrag zum Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten nach Art. 23 bis 31 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act)

zwischen der FleetFeat GmbH, Bullachstraße 30, 82256 Fürstenfeldbruck („Anbieter" oder „fleetfeat") und dem Kunden, gemeinsam „Vertragsparteien".

Präambel

fleetfeat stellt dem Kunden mit der FleetFeat-Plattform einen Datenverarbeitungsdienst im Sinne des Art. 2 Nr. 8 Data Act zur Verfügung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, wenn der Kunde zu einem anderen Anbieter oder auf eine eigene IKT-Infrastruktur wechseln oder seine Daten löschen lassen will. Sie setzt die Anforderungen der Art. 23 bis 31 Data Act um und ist Bestandteil des Hauptvertrags (fleetfeat.de/agb, § 24 Abs. 5 und § 31 Abs. 2).

1. Begriffe

Begriffe, die hier nicht definiert sind, haben die Bedeutung der Verordnung (EU) 2023/2854.

1.1 Zielanbieter ist jeder Anbieter eines Datenverarbeitungsdienstes, zu dem der Kunde wechselt.

1.2 Übergangsfrist ist der Zeitraum nach Ablauf der Kündigungsfrist, in dem der Wechsel durchgeführt wird (Art. 25 Abs. 2 lit. a Data Act).

1.3 Abrufzeitraum ist der Zeitraum nach Abschluss des Wechsels oder nach Ablauf der Übergangsfrist, in dem der Kunde seine Daten abrufen oder löschen lassen kann.

1.4 Exportierbare Daten sind die Eingabe- und Ausgabedaten des Kunden einschließlich Metadaten, die durch die Nutzung der Software entstanden sind, mit Ausnahme von Daten, die Geschäftsgeheimnisse oder geistiges Eigentum von fleetfeat oder Dritter darstellen.

1.5 IKT-Infrastruktur sind die Informations- und Kommunikationstechnologie-Ressourcen des Kunden oder eines Dritten, auf die der Kunde wechselt.

2. Allgemeines

fleetfeat unterstützt den Kunden beim Wechsel angemessen und ohne Entgelt. Der Kunde kann seine Daten während der gesamten Vertragslaufzeit und im Abrufzeitraum selbst über die Exportfunktionen der Software abrufen; einer Mitwirkung von fleetfeat bedarf es hierfür nicht.

3. Mitteilung des Wechsels

3.1 Der Kunde teilt fleetfeat in Textform mit, dass er den Wechsel einleitet, und gibt an, ob er zu einem Zielanbieter, auf eigene IKT-Infrastruktur oder nur zur Löschung seiner Daten wechselt. Betrifft der Wechsel nur bestimmte Module oder Daten, gibt der Kunde dies an.

3.2 Die Mitteilung gilt zugleich als Kündigung des Software-Vertrags nach § 24 des Hauptvertrags, soweit der Kunde nichts anderes erklärt.

4. Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist für die Einleitung des Wechsels beträgt einen Monat zum Ende eines Kalendermonats (§ 24 Abs. 1 des Hauptvertrags). Sie beginnt mit dem Zugang der Mitteilung nach Ziffer 3 bei fleetfeat.

5. Übergangsfrist

5.1 Nach Ablauf der Kündigungsfrist beginnt eine Übergangsfrist von 30 Kalendertagen, in der der Wechsel durchgeführt wird. Während der Übergangsfrist stellt fleetfeat die Software und die Exportfunktionen weiter zur Verfügung.

5.2 Ist die Übergangsfrist aus technischen Gründen nicht einhaltbar, teilt fleetfeat dies dem Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Zugang der Mitteilung nach Ziffer 3 in Textform mit, begründet die technische Undurchführbarkeit und nennt eine alternative Übergangsfrist, die sieben Monate ab Zugang der Mitteilung nicht überschreitet.

5.3 Der Kunde kann die Übergangsfrist einmalig um einen von ihm bestimmten Zeitraum von bis zu zwei Monaten verlängern; die Mitteilung hierüber muss fleetfeat vor Ablauf der Übergangsfrist zugehen.

6. Unterstützungspflichten von fleetfeat

6.1 fleetfeat unterstützt den Kunden und die von ihm beauftragten Dritten (einschließlich des Zielanbieters) während des gesamten Wechsels angemessen, damit der Wechsel innerhalb der Übergangsfrist abgeschlossen werden kann.

6.2 fleetfeat stellt dem Kunden die in Anhang A genannten Datenkategorien und digitalen Vermögenswerte bereit, mindestens alle exportierbaren Daten. Die Bereitstellung erfolgt über die Exportfunktionen der Software in strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Formaten (CSV, Excel, JSON, PDF; Dateien und Fotos im Originalformat). Auf Anfrage stellt fleetfeat zusätzlich einen Gesamtexport als ZIP-Archiv bereit.

6.3 Eine Konvertierung in proprietäre Formate des Zielanbieters erfolgt nicht. Die Verantwortung für die weitere Nutzung, Verarbeitung und Migration der exportierten Daten beim Zielanbieter liegt beim Kunden.

7. Pflichten des Kunden und Dritter

7.1 Der Kunde wirkt am Wechsel in zumutbarem Umfang mit und stellt fleetfeat die für den Wechsel erforderlichen Angaben bereit.

7.2 Der Kunde und die von ihm beauftragten Dritten, einschließlich des Zielanbieters, wahren die Schutzrechte und Geschäftsgeheimnisse von fleetfeat an den im Rahmen des Wechsels bereitgestellten Materialien. Der Kunde gewährt Dritten Zugang zu diesen Materialien nur, soweit dies für den Abschluss des Wechsels innerhalb der Übergangsfrist erforderlich ist.

8. Abrufzeitraum und Datenlöschung

8.1 Nach Abschluss des Wechsels, spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist, stellt fleetfeat dem Kunden für 30 Kalendertage einen Lesezugriff bereit, in dem der Kunde seine Daten abrufen kann (Abrufzeitraum). Dieser Abrufzeitraum entspricht dem Lesezugriff nach § 23 Abs. 2 des Hauptvertrags.

8.2 Der Kunde kann seine Daten im Abrufzeitraum abrufen oder fleetfeat zur Löschung auffordern.

8.3 Nach Ablauf des Abrufzeitraums und erfolgreichem Abschluss des Wechsels löscht fleetfeat alle exportierbaren Daten, die vom Kunden erzeugt wurden oder in direktem Zusammenhang mit dem Kunden stehen. Ausgenommen sind Daten, zu deren Aufbewahrung fleetfeat gesetzlich verpflichtet ist. fleetfeat bestätigt die Löschung in Textform.

9. Vertragsbeendigung

9.1 Der Software-Vertrag und diese Wechselvereinbarung enden mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels oder, wenn der Kunde nicht wechseln, sondern seine Daten löschen lassen will, mit der bestätigten Löschung. fleetfeat informiert den Kunden über die Beendigung.

9.2 Der Wechsel ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Kündigungsfrist und die Übergangsfrist abgelaufen sind, die Unterstützung beim Wechsel erbracht ist, der Abrufzeitraum abgelaufen ist und die Löschung nach Ziffer 8.3 abgeschlossen und bestätigt ist.

9.3 Will der Kunde nicht wechseln, sondern seine exportierbaren Daten löschen lassen, erfolgt die Löschung, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist und der Kunde fleetfeat eindeutig und vorbehaltlos zur Löschung aufgefordert hat. fleetfeat bestätigt die Löschung in Textform.

9.4 Endet der Software-Vertrag aus anderen Gründen, bevor ein Wechsel abgeschlossen ist, und hat der Kunde nicht die Löschung verlangt, beginnt die Übergangsfrist mit der Vertragsbeendigung; fleetfeat leistet die Unterstützung nach Ziffer 6, solange der Kunde sie anfordert.

10. Entgelte

Für den Wechsel, die Unterstützung, den Export und den Abrufzeitraum erhebt fleetfeat kein Entgelt. Für die Nutzung der Software bis zum Ende der Kündigungsfrist gilt die vereinbarte Software-Nutzungsgebühr; für die Übergangsfrist und den Abrufzeitraum fällt keine Software-Nutzungsgebühr an.

11. Gerichtsbarkeit der Infrastruktur, technische Maßnahmen

11.1 Die Kundendaten werden in Rechenzentren in der Europäischen Union gespeichert. Die eingesetzten Anbieter, der Standort der Infrastruktur und die Maßnahmen gegen unrechtmäßigen Zugriff aus Drittstaaten sind unter fleetfeat.de/dienstleister beschrieben.

11.2 Die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten sind in Anhang 2 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (fleetfeat.de/avv) beschrieben.

11.3 Im Übrigen gelten § 19 des Hauptvertrags (Recht, Gerichtsstand) und die Anlage 3 (Auftragsverarbeitung).

Anhang A — Exportierbare Datenkategorien und digitale Vermögenswerte

Anhang B — Verfahren

1. Export je Bereich über die Exportfunktionen der Software (CSV, Excel, JSON, PDF); Dateien und Fotos im Originalformat.

2. Gesamtexport als ZIP-Archiv auf Anfrage an support@fleetfeat.de; Bereitstellung über einen zugriffsgeschützten Download-Link in der Software.

3. Prüfexport nach GoBD (Z1/Z2/Z3) für steuerlich relevante Daten.

4. Datenstrukturen und Feldbeschreibungen der Exporte stellt fleetfeat auf Anfrage bereit.