Plattform · Pflichten und Fristen

Fünf Pflichten. Fünf Nachweise. Ein System.

Wer ein Fahrzeug hält, muss prüfen lassen, kontrollieren und beides belegen können. Beauftragen ändert daran nichts. fleetfeat hängt jeden Nachweis an die Akte des Fahrzeugs — mit Datum.

Abgedeckte Pflichten

  • HU/AU § 29 StVZO
  • UVV-Prüfung DGUV V70
  • Führerscheinkontrolle § 21 StVG
  • Fahrerermittlung Fahrerzuordnung je Fahrt
  • UVV-Unterweisung E-Learning und Zertifikat
Aus der Demo-Flotte

Der Fahrzeugpass zeigt, was fehlt.

Nicht nur, was erledigt ist. Vor allem, was offen ist — je Fahrzeug, mit Turnus, Fälligkeit und Zuständigem.

VW Transporter Kasten, M-DM 1002

Poolfahrzeug am Betriebshof Nord. Der Pass zeigt, welche drei Pflichten offen sind — und seit wann.

  1. HU/AUPrüfbericht mit Datum, abgelegt an der FIN.
  2. UVV-PrüfungProtokoll mit Prüfer und Datum nach DGUV Vorschrift 70.
  3. FührerscheinkontrolleKontrolle mit Zeitpunkt, je Fahrer und je Fahrzeug.
  4. Überfällig ist sichtbarIm Pass des Fahrzeugs — nicht in einer Tabelle, die niemand fortschreibt.
Eine Fuhrparkleiterin liest konzentriert auf einem Tablet; hinter der Fensterfront stehen weiße Transporter in einer Reihe.
Halterpflichten im Blick — und die Flotte gleich mit.
Ausgangslage

Die Pflicht bleibt beim Halter.

Drei Arten, wie ein Nachweis verloren geht — ohne dass jemand etwas falsch gemacht hat.

Frist

Der Termin verstreicht

Eine Frist läuft ab, und niemand widerspricht. Auffallen tut das bei der nächsten Kontrolle — oder nach einem Schaden.

Beleg

Der Nachweis fehlt

Die Prüfung hat stattgefunden. Nur liegt das Protokoll in einem Postfach, das inzwischen niemand mehr öffnet.

Zuständigkeit

Die Person wechselt

Mit dem Fuhrparkleiter geht das Wissen. Zurück bleibt eine Tabelle, die niemand fortschreibt.

Der Kern

Jede Pflicht endet in einem Beleg mit Datum.

Ohne Datum ist es kein Nachweis, sondern eine Erinnerung.

HU/AU

Wiederkehrende Prüfung nach § 29 StVZO. Nachweis ist der Prüfbericht mit Datum, abgelegt an der FIN des Fahrzeugs.

UVV-Prüfung

Das Fahrzeug ist ein Arbeitsmittel und wird nach DGUV Vorschrift 70 geprüft. Nachweis ist das Protokoll mit Prüfer und Datum.

Führerscheinkontrolle

Überlassen darf man nur, wer fahren darf — § 21 StVG. Nachweis ist die Kontrolle mit Zeitpunkt, je Fahrer und je Fahrzeug.

Fahrerermittlung

Auskunft über den Fahrer aus dem Nutzungsverlauf. Nachweis ist der Eintrag zum Zeitraum — gelöscht drei Jahre nach dessen Ende.

UVV-Unterweisung

Die Fahrerunterweisung wird mit Test und Zertifikat dokumentiert.

Schlüsselbrett mit unbeschrifteten Anhängern an einer Betonwand, kaltes Seitenlicht

Pflichten und Fristen

Beauftragen ändert nichts an der Pflicht.

Wer ein Fahrzeug hält, muss prüfen lassen, kontrollieren und beides belegen können — mit Datum, an der Akte.

5 Pflichten je Fahrzeug 5 Nachweise mit Datum in der Akte
Wie ein Intervall arbeitet

Symbolbild

Ablauf

Vom Turnus zum Beleg.

Vier Schritte, danach läuft die Pflicht am Fahrzeug mit — nicht im Kopf einer einzelnen Person.

1

Fahrzeug anlegen

Anlage per FIN oder CSV. Prüfungen bekommen einen Turnus, Fahrer eine Zuordnung.

2

Frist wird sichtbar

Fällig und überfällig stehen am Fahrzeug, nicht in einer getrennten Liste.

3

Erinnerung läuft

Der Hinweis geht an die Zuständigen, bevor die Frist abläuft. Bleibt sie offen, eskaliert die Kette — an den hinterlegten Vertreter, sonst an den Firmen-Admin.

4

Nachweis in der Akte

Beleg, Foto und Zeitstempel hängen an der FIN. Auch nach dem Personalwechsel.

Weiter im Detail

Jede Pflicht hat ihre Seite.

Fünf Pflichten, fünf Nachweise. Alle hängen an derselben Fahrzeugakte.

HU/AU

Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO — je Fahrzeug mit Turnus, Fälligkeit und Erinnerung.

Intervalle ansehen

UVV-Prüfung

Prüfung des Arbeitsmittels nach DGUV Vorschrift 70 — Protokoll mit Prüfer und Datum an der Akte.

Prüfung ansehen

Führerscheinkontrolle

Prüfpflicht nach § 21 StVG, je Fahrer belegt statt pauschal abgehakt.

Kontrolle ansehen

Fahrerermittlung

Bußgelder: Fahrer fristgerecht benennen, aus dem Nutzungsverlauf belegt.

Vorgang ansehen

UVV-Unterweisung

Rechnungen und Nachweise unverändert am Fahrzeug — mit Foto, Zeitstempel und Nachweis-Code.

Belege ansehen

Häufige Fragen

Kann ich mit einem einzigen Fahrzeug anfangen?

Ja. Die Plattform ist für bis 500 je CSV-Datei Fahrzeuge gebaut, der Prozess ist für alle Standorte derselbe. Anlage per FIN oder als CSV-Liste.

Was kostet die Plattform?

Die Software wird je Fahrzeug abgerechnet. Den Preis nennen wir im Angebot — verbindlich wird er erst mit Ihrer Bestellung.

Wie lange bleibt der Nutzungsverlauf gespeichert?

Die Fahrerzuordnung wird standardmäßig drei Jahre nach Ende des Nutzungszeitraums gelöscht – außer ein Bußgeldvorgang ist noch offen. Die Frist ist einstellbar.

Ist das Rechtsberatung?

Nein. Normbezüge und Intervalle sind Orientierung. Maßgeblich sind Gesetz, Vertrag und Ihre betriebliche Praxis.

Pflichten und Nachweise

Fünf Pflichten, eine Erinnerungskette.

Jede Pflicht führt von der Fälligkeit zum belegten Abschluss am Fahrzeug.

HU/AU

Prüftermin und Prüfbericht bleiben am Fahrzeug.

UVV-Prüfung

Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 mit Protokoll und Datum.

UVV-Unterweisung

Unterweisung der Fahrer mit Test und Zertifikat.

Führerscheinkontrolle

Kontrolltermin und Nachweis je Fahrer.

Fahrerermittlung

Der Nutzungsverlauf unterstützt die Zuordnung zum Tatzeitpunkt.

Eskalation

Bleibt eine Erinnerung offen, geht sie an die hinterlegte Vertretung.

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