Plattform · Pflichten und Fristen
Wer ein Fahrzeug hält, muss prüfen lassen, kontrollieren und beides belegen können. Beauftragen ändert daran nichts. fleetfeat hängt jeden Nachweis an die Akte des Fahrzeugs — mit Datum.
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VW Transporter Kasten
M-DM 1002 · Poolfahrzeug · Betriebshof Nord · 91.200 km
Poolfahrzeug — alle Halterpflichten sind Pflicht.
Abgedeckte Pflichten
Nicht nur, was erledigt ist. Vor allem, was offen ist — je Fahrzeug, mit Turnus, Fälligkeit und Zuständigem.
Poolfahrzeug am Betriebshof Nord. Der Pass zeigt, welche drei Pflichten offen sind — und seit wann.
Drei Arten, wie ein Nachweis verloren geht — ohne dass jemand etwas falsch gemacht hat.
Frist
Eine Frist läuft ab, und niemand widerspricht. Auffallen tut das bei der nächsten Kontrolle — oder nach einem Schaden.
Beleg
Die Prüfung hat stattgefunden. Nur liegt das Protokoll in einem Postfach, das inzwischen niemand mehr öffnet.
Zuständigkeit
Mit dem Fuhrparkleiter geht das Wissen. Zurück bleibt eine Tabelle, die niemand fortschreibt.
Ohne Datum ist es kein Nachweis, sondern eine Erinnerung.
Wiederkehrende Prüfung nach § 29 StVZO. Nachweis ist der Prüfbericht mit Datum, abgelegt an der FIN des Fahrzeugs.
Das Fahrzeug ist ein Arbeitsmittel und wird nach DGUV Vorschrift 70 geprüft. Nachweis ist das Protokoll mit Prüfer und Datum.
Überlassen darf man nur, wer fahren darf — § 21 StVG. Nachweis ist die Kontrolle mit Zeitpunkt, je Fahrer und je Fahrzeug.
Auskunft über den Fahrer aus dem Nutzungsverlauf. Nachweis ist der Eintrag zum Zeitraum — gelöscht drei Jahre nach dessen Ende.
Die Fahrerunterweisung wird mit Test und Zertifikat dokumentiert.
Pflichten und Fristen
Wer ein Fahrzeug hält, muss prüfen lassen, kontrollieren und beides belegen können — mit Datum, an der Akte.
Symbolbild
Vier Schritte, danach läuft die Pflicht am Fahrzeug mit — nicht im Kopf einer einzelnen Person.
Anlage per FIN oder CSV. Prüfungen bekommen einen Turnus, Fahrer eine Zuordnung.
Fällig und überfällig stehen am Fahrzeug, nicht in einer getrennten Liste.
Der Hinweis geht an die Zuständigen, bevor die Frist abläuft. Bleibt sie offen, eskaliert die Kette — an den hinterlegten Vertreter, sonst an den Firmen-Admin.
Beleg, Foto und Zeitstempel hängen an der FIN. Auch nach dem Personalwechsel.
Fünf Pflichten, fünf Nachweise. Alle hängen an derselben Fahrzeugakte.
Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO — je Fahrzeug mit Turnus, Fälligkeit und Erinnerung.
Prüfung des Arbeitsmittels nach DGUV Vorschrift 70 — Protokoll mit Prüfer und Datum an der Akte.
Prüfpflicht nach § 21 StVG, je Fahrer belegt statt pauschal abgehakt.
Bußgelder: Fahrer fristgerecht benennen, aus dem Nutzungsverlauf belegt.
Rechnungen und Nachweise unverändert am Fahrzeug — mit Foto, Zeitstempel und Nachweis-Code.
Ja. Die Plattform ist für bis 500 je CSV-Datei Fahrzeuge gebaut, der Prozess ist für alle Standorte derselbe. Anlage per FIN oder als CSV-Liste.
Die Software wird je Fahrzeug abgerechnet. Den Preis nennen wir im Angebot — verbindlich wird er erst mit Ihrer Bestellung.
Die Fahrerzuordnung wird standardmäßig drei Jahre nach Ende des Nutzungszeitraums gelöscht – außer ein Bußgeldvorgang ist noch offen. Die Frist ist einstellbar.
Nein. Normbezüge und Intervalle sind Orientierung. Maßgeblich sind Gesetz, Vertrag und Ihre betriebliche Praxis.
Pflichten und Nachweise
Jede Pflicht führt von der Fälligkeit zum belegten Abschluss am Fahrzeug.
Prüftermin und Prüfbericht bleiben am Fahrzeug.
Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 mit Protokoll und Datum.
Unterweisung der Fahrer mit Test und Zertifikat.
Kontrolltermin und Nachweis je Fahrer.
Der Nutzungsverlauf unterstützt die Zuordnung zum Tatzeitpunkt.
Bleibt eine Erinnerung offen, geht sie an die hinterlegte Vertretung.
Die Fahrerzuordnung wird standardmäßig drei Jahre nach Ende des Nutzungszeitraums gelöscht – außer ein Bußgeldvorgang ist noch offen. Die Frist ist einstellbar.
Kein Rechtsrat: Normbezüge und Intervalle sind Orientierung — maßgeblich sind Gesetz, Vertrag und Ihre betriebliche Praxis.