Plattform · Pflichten und Fristen
Der Vorgang kommt herein, der Zeitpunkt steht drin, die Fahrerhistorie liefert einen Vorschlag — der Kunde prüft ihn vor der Weitergabe.
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Vorgang
M-DM 1002 · Anhörungsbogen
Fahrerzuordnung
Kein Suchen in Kalendern und Postfächern. Der Zeitpunkt reicht.
Was das Modul festhält.
Er kommt an den Halter. Antworten muss der Fuhrpark — belegt, nicht geraten.
Die Behörde schreibt an das Unternehmen, nicht an den Fahrer. Ab Zustellung läuft die Frist.
Der Bogen nennt Ort und Zeitpunkt exakt. Ein Wochenplan im Kalender beantwortet das nicht.
Wer das Fahrzeug an diesem Vormittag bewegt hat, weiß nach zwei Wochen niemand mehr aus dem Kopf.
Vorgang
Der Anhörungsbogen kommt an den Halter. Antworten muss der Fuhrpark — und die Fahrerhistorie liefert einen prüfbaren Vorschlag.
Symbolbild
Vier Schritte, alle am Fahrzeug — nicht in einem zweiten Werkzeug.
Behörde, Aktenzeichen und Tatzeitpunkt zum Fahrzeug anlegen, samt Fristdatum.
Die Fahrerhistorie schlägt anhand des Zeitraums eine Zuordnung vor.
Der Kunde prüft den Vorschlag anhand des Eintrags, bevor er Angaben weitergibt.
Ein unbeantworteter Vorgang steht im Fahrzeug, bis er beantwortet ist.
Ein Nachweis, der geschätzt ist, hält vor keiner Behörde.
Nutzungsverlauf
Jeder Fahrerwechsel wird mit Zeitstempel protokolliert. Fehlt für den genannten Zeitraum ein passender Eintrag, lautet die Antwort „Pool, unbekannt“ — nicht „vermutlich“. Beispiel aus dem Demo-Fuhrpark: VW Transporter Kasten, Kennzeichen M-DM 1002, Fahrzeugnummer TR-1002.
Löschfrist
Die Fahrerzuordnung wird standardmäßig drei Jahre nach Ende des Nutzungszeitraums gelöscht – außer ein Bußgeldvorgang ist noch offen. Die Frist ist einstellbar.
Kein Rechtsrat: Normbezüge und Fristen sind Orientierungswerte — maßgeblich sind Gesetz, der Bescheid der Behörde und Ihre betriebliche Praxis.
Die Benennung ist nur so gut wie das, was vorher erfasst wurde.
Quelle
Die Fahrerzuordnung je Zeitpunkt — oder „Pool, unbekannt“ — ist die Grundlage für die vom Kunden geprüfte Zuordnung.
Vorgelagert
Prüfpflicht nach § 21 StVG, mit Turnus und Nachweis. Pflicht bei jedem Poolfahrzeug.
Überblick
HU nach § 29 StVZO, UVV nach DGUV V70 und die übrigen Pflichten an einem Ort.
Bescheid und Fahrerhistorie
fleetfeat bereitet den Vorgang vor. Der Kunde prüft die vorgeschlagene Fahrerzuordnung vor jeder Weitergabe selbst.
Der Bescheid wird fotografiert oder als Datei hochgeladen.
OCR übernimmt Aktenzeichen, Tatzeitpunkt, Fahrzeug und Frist als prüfbaren Vorschlag.
Der Nutzungsverlauf schlägt eine Zuordnung vor oder zeigt „Pool, unbekannt“.
Der Kunde bestätigt oder korrigiert den Vorschlag; fleetfeat versendet keine Auskunft automatisch an die Behörde.
Der offene Vorgang und sein Fristdatum bleiben sichtbar.
Die Fahrerzuordnung wird standardmäßig drei Jahre nach Ende des Nutzungszeitraums gelöscht – außer ein Bußgeldvorgang ist noch offen. Die Frist ist einstellbar.
Kein Rechtsrat: Normbezüge und Intervalle sind Orientierung — maßgeblich sind Gesetz, Vertrag und Ihre betriebliche Praxis.